Dies ist der dritte Text, in dem ich mich mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschäftige. Schon im August 2025 sowie im Februar 2026 hatte ich hier davon berichtet: Die Anpassung dieses Gesetzes, von dem man schon bei seinem Inkrafttreten 2002 wusste, dass man die Regelungen für den privaten Bereich vergessen hat, ist zäh. Warum behinderte Menschen in Deutschland nun schon seit geschlagenen 24 Jahren darauf warten, am normalen Alltag gleichberechtigt teilzunehmen, können wohl nur die jeweiligen Bundesregierungen beantworten, die das immer wieder verschleppt haben. 
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Das, was das Kabinett am 11. Februar 2026 beschlossen hatte, findet sich nun in einem Gesetzentwurf vom 7. Mai 2026. Im Abschnitt B. Lösung wird erläutert, wie die Barrierefreiheit verbessert werden soll. Mal ehrlich, wie hoffnungsvoll wirkt dieser Text?
"Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der angemessenen
Vorkehrungen auch im privaten Bereich anzuwenden. [...] Statt detaillierter
Barrierefreiheitsvorschriften setzt das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trägt auch der Tatsache Rechnung, dass
schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei
gestalten."
Wer in seinem Alltag auf ein Mindestmaß an Barrierefreiheit angewiesen ist, fragt sich, ab wann man von "vielen" privaten Anbietern sprechen kann. Zehn oder zwanzig Prozent? Ist "viel" mehr als die Hälfte? Der Gesetzentwurf liefert keine Antworten. Statt dessen wird auf Beispiele verwiesen, die belegen sollen, dass Deutschland hinsichtlich der Barrierefreiheit auf einem guten Weg ist. Unter der Überschrift "Auswirkungen des Gesetzes" heißt es unter anderem: "Die meisten Unternehmen stellen schon heute angemessene Vorkehrungen bereit, weil Menschen mit Behinderungen zu ihren Kunden zählen und es in ihrem unternehmerischen Interesse liegt, für diese Menschen den Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Ein Beispiel von vielen sind die Geschäfte des Einzelhandels, die der HDE mit dem Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ auszeichnet, weil sie u. a. barrierefreie Zugangsmöglichkeiten für ihre Kunden schaffen. Durch die Neuregelung entsteht bei all diesen Unternehmen kein gesonderter Erfüllungsaufwand. Sie ergreifen schon jetzt – ohne gesetzliche Regelung – angemessene Vorkehrungen, weil sie aktiv auf die Bedarfe ihrer Kundschaft reagieren."
Jetzt ist sogar von "den meisten Unternehmen" die Rede, demnach also mehr als der Hälfte. Schauen wir doch mal nach: Der HDE ist der Handelsverband Deutschland. Er ist der Spitzenverband des deutschen Einzelhandels. Der HDE schätzt die Zahl der Geschäftsstandorte auf rd. 300.000 (Stand 2025). Auf seiner Projektseite Generationenfreundliches Einkaufen wird angegeben, dass seit 2010 mehr als 9.600 Geschäfte als barrierearm zertifiziert wurden.
Daraus lassen sich drei Dinge ableiten:
- Von den 300.000 dem HDE angeschlossenen Geschäftsstandorten entsprechen gerade mal 3,2 Prozent den Vorgaben des Projekts Generationenfreundliches Einkaufen. Wie dicht an "den meisten Unternehmen", von denen der Gesetzentwurf spricht, sind 3,2 Prozent? Ganz schön weit weg, nämlich 46,9 Prozentpunkte.
- Die positiv getesteten und vom HDE zertifizierten Geschäfte sind nicht barrierefrei, sondern nur barrierearm. Für beides gibt es keine rechtlich belastbare Definition, aber barrierearm ist auf jeden Fall schlechter als barrierefrei.
- Wenn man aus Gründen der Vereinfachung und Übersichtlichkeit hypothetisch davon ausgeht, dass die Zertifizierung der Geschäfte in den letzten sechzehn Jahren seit 2010 gleichmäßig durchgeführt wurde, dann hätten in jedem Jahr durchschnittlich 600 Geschäfte die Überprüfung bestanden. Bis zur Zertifizierung von 100 Prozent der Geschäfte würden bei diesem Tempo 484 Jahre vergehen. Mir ist klar, dass sich unter dieser Annahme die Zahl der Läden nicht verändern dürfte. Es geht mir allerdings nur darum zu zeigen, dass so eine Entwicklung langsam geschieht und die überprüften Läden dann immer noch nicht barrierefrei sind - siehe oben.
Wie aber lässt sich dann erklären, dass der Gesetzentwurf den privaten Unternehmen noch nicht einmal kleine Maßnahmen wie z. B. eine Metallrampe vor einem Ladeneingang zumuten will? Wie im Entwurfstext vom 11. Februar 2026 heißt es in § 3 Abs. 3 Nr. 3 nach wie vor: "[...]; für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung." Der Gesetzgeber hält einerseits die schützende Hand über die Unternehmer, glaubt aber andererseits an ihre Eigenverantwortlichkeit?
So ging es weiter: öffentliche Sachverständigenanhörung und Proteste von behinderten Menschen
Am 22. Juni 2026 fand im Paul-Löbe-Haus, einem Funktionsgebäude des Bundestags, eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum BGG statt. Im Vorfeld war vier Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern gestattet worden, als Zuhörer an dem Termin teilzunehmen. Als es dann soweit war, wurden sie jedoch nicht in den Anhörungssaal hineingelassen, sondern mussten die Anhörung per Video im Foyer verfolgen. Die Begründung: Im Saal gebe es nur einen Rollstuhlplatz, der für einen geladenen Sachverständigen benötigt würde. Man wundert sich, warum von vormals vier Rollstuhlplätzen nur noch einer übrig bleibt. Auch, weshalb nicht wenigstens drei der Rollstuhlnutzer direkt an der Sitzung teilnehmen konnten, blieb ungeklärt; immerhin gab es doch mal einen Zeitpunkt, an dem vier Rollstuhlplätze zur Verfügung gestanden hatten.
Vor der Tür des Paul-Löbe-Hauses demonstrierten zu diesem Zeitpunkt 200 Menschen. Der Ausschussvorsitzende Bernd Rützel (SPD) hielt die Videolösung für einen guten Kompromiss und kommentierte die Situation damit, "dass die Barrierefreiheit in diesem Gebäude etwas zu wünschen übrig lässt".
Für betroffene Menschen ist so eine Situation wie Hohn: Ausgerechnet bei einer Anhörung zu Barrierefreiheit und Behindertengleichstellung konnten behinderte Besucherinnen und Besucher nicht gleichberechtigt im Sitzungssaal anwesend sein. Für die Aktivistinnen und Aktivisten wurde der Vorfall deshalb zum Symbol für genau das Problem, das sie am Gesetzentwurf kritisieren: Barrierefreiheit wird zwar politisch beschworen, scheitert aber in der Praxis selbst in Bundestagsgebäuden. In genau den Gebäuden, die seit 2002 mit dem Inkrafttreten des aktuellen BGG barrierefrei sein müssen.
So geht es weiter
Der weitere Verlauf ist reine Spekulation. Bislang steht noch nicht fest, wann das BGG im Bundestag debattiert und beschlossen wird. Im Sitzungskalender des Bundestages vom 6. bis zum 10. Juli 2026 taucht das Thema nicht auf. Danach beginnt die parlamentarische Sommerpause, die mit dem Beginn der Sitzungswoche vom 7. bis 11. September 2026 endet. Für diesen Zeitraum wurden noch keine Tagesordnungen veröffentlicht.
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