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Quelle: depositphoto |
sich im Supermarkt vor der Kasse gebildet hat. Vor dir stehen noch drei Personen, die darauf warten, ihre Waren auf das Förderband legen zu können. Die Kundin an der Spitze der Schlange hat bezahlt, wünscht der Kassiererin einen schönen Tag und geht mit ihren Einkäufen zur Tür hinaus. Sie ist zufrieden, weil sie alles bekommen hat, was sie wollte, und der Preis auch in Ordnung war.
Die Schlange rückt nach vorne auf, du auch. Jetzt sind nur noch zwei Personen vor dir. Bald bist du dran. Doch dann tippt dir jemand von hinten auf die Schulter: "Entschuldigung, ich habe nur eine kurze Mittagspause. Würden Sie mich vorlassen?"
Du hast Verständnis. Es gibt Anliegen, die nun mal wichtiger sind als deins. Du nickst, der Kunde bedankt sich und reiht sich vor dir ein. Zwei Minuten später hat ganz vorn ein weiterer Kunde bezahlt. Die wartenden Menschen rücken auf, du auch.
Aber dann sagt eine Frau hinter dir: "Sorry, würden Sie mich bitte vorlassen? Mein Mann ist zu Hause allein mit unseren kranken Zwillingen, und er ist selbst auch krank." Ein Notfall, das ist dir klar. Die Frau wird so schnell wie möglich zu Hause gebraucht. Du nickst und lässt ihr den Vortritt.
Doch kaum, dass ganz vorn wieder jemand bezahlt hat und das Geschäft verlässt, räuspert sich jemand hinter dir. "'Tschuldigung, ich darf doch mal kurz?" Bevor du antworten kannst, schiebt sich ein Mann vor dich. Du bist zu verblüfft, um etwas zu kontern. Außerdem ist der Typ einen Kopf größer als du, breitschultrig ... Lassen wir das. Eine Diskussion mit dem Drängler anzufangen, brächte wahrscheinlich nichts. Außerdem rechnest du auch nicht damit, dass dich die anderen wartenden Kundinnen und Kunden unterstützen würden.
Das Verrückte an der Situation: Jedes Mal, wenn jemand an der Spitze der Warteschlange gezahlt hat und alle einen halben Meter nach vorn gehen, wirst du von irgend jemandem von hinten überholt. Mal mit, mal ohne Begründung. Mal mit, mal ohne Entschuldigung. Immer wieder öffnest du den Mund und sagst Sätze wie: "He, ich warte hier schon lange!" oder "Stellen Sie sich hinten an, ich bin auch mal dran!" Aber leider ist es, als würde dich niemand hören. Oder hören wollen. Das ist im Grunde egal, denn nach einer Weile - einer sehr langen Weile - bemerkst du, dass du schon seit sechzehn Jahren darauf wartest, an die Spitze der Warteschlange zu gelangen. Immerhin hast du es nach sieben Jahren geschafft, dass immer dann, wenn sich jemand an dir vorbei schiebt, nur noch eine Person vor dir war.
Wie bitte? Sechzehn Jahre? Wie unrealistisch ist das denn? Das würde sich doch keiner gefallen lassen, immer nach hinten geschoben zu werden, oder?
Im Supermarkt würde das sicher nicht passieren. Das sieht aber ganz anders aus, wenn es um Gesetze geht, die "nur" fast zehn Prozent der Menschen in Deutschland betreffen: Gesetze, in denen Rechte für behinderte Menschen geregelt werden sollen. In Deutschland ist genau das mit dem Behindertengleichstellungsgesetz passiert, und es passiert immer noch.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stammt aus dem Jahr 2002. "Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen." So steht es in § 1 Satz 1 des BGG. Leider ist dem Gesetzgeber erst nach dessen Verabschiedung aufgefallen, dass damit nur Einrichtungen des Bundes verpflichtet wurden, auf die Belange behinderter Menschen im oben genannten Sinne Rücksicht zu nehmen. In der Lebenswirklichkeit von Behinderten spielen Behörden und Institutionen des Bundes im Regelfall jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Die Problematik wurde von der damaligen Bundesregierung (Schröder I) durchaus gesehen, und man nahm sich vor, nachzubessern. Es sollten in der künftigen Fassung des BGG auch Landes- und Kommunalbehörden sowie private Unternehmen einbezogen werden. Doch während der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder kam man einfach nicht mehr dazu. Kann passieren, ein bisschen Schwund ist immer.
Die nächste Regierung nahm 2005 unter Angela Merkel ihre Arbeit auf. 2009 unterzeichnete Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). Das Land hatte sich damit verpflichtet, bestimmte Rahmenbedingungen zu schaffen, die behinderten Menschen durch mehr Barrierefreiheit eine gleichberechtigt(er)e Teilhabe ermöglichen. Im Zentrum stand die Erreichung der Barrierefreiheit auch für Landes- und Kommunalbehörden sowie Privatunternehmen, die die Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder leider versemmelt hatte. Aber es gab damals immer wieder anderes zu tun, was viel wichtiger als die behinderten Bürgerinnen und Bürger war und sich vor ihr Anliegen schob. Da war einfach keine Zeit, sich mit einer grundlegenden Gesetzesnovelle zu befassen.
Da die Kritik an so viel Passivität aber nicht verstummte, griff man in der Bundesregierung zu einem Trick: dem "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention". Es gab sogar zwei von diesen Plänen, nämlich zwischen 2011 und 2016 sowie zwischen 2016 und 2020. Mit reichlich Trommelwirbel und Presse-Echo wurden die Aktionspläne initiiert und umgesetzt, aber ihr wesentlicher Makel war, dass es sich bei ihnen lediglich um eine Ansammlung von Projekten handelte, für die es weder einen verbindlichen Charakter noch einen Zeitplan gab. Ein Aktionsplan ist nun mal kein Gesetz, an das man sich zu halten hat.
Wir sind im Jahr 2016. Sieben Jahre nach der Unterzeichnung der UN-BRK gibt es eine Novelle des BGG. In der Kassen-Warteschlangen-Situationen ist das der Zeitpunkt, an dem du anstatt drei nur noch zwei Kunden vor dir hast. Die wesentlichen Neuerungen waren:
- die Einrichtung einer Schlichtungsstelle beim Bundesbehindertenbeauftragten, um Konflikte zwischen behinderten Menschen und Bundesbehörden außergerichtlich zu lösen,
- Aktionspläne, um Barrierefreiheit in Bundesbehörden zu erreichen,
- ein Rechtsanspruch auf Gebärdensprache und Leichte Sprache in mehr Behördenverfahren und
- ein präziseres Diskriminierungsverbot, das auf mehr Lebensbereiche ausgeweitet wurde.
Wir springen ins Jahr 2018 und damit in Angela Merkels vierte Amtszeit. Der Koalitionsvertrag enthält die Zusage, die Barrierefreiheit stärker durchzusetzen. Ist damit eine weitere Novellierung des BGG gemeint, die sich (endlich) an der Zielsetzung der UN-BRK orientiert? Vielleicht hatte man eine Neufassung des BGG vor Augen, als man den Koalitionsvertrag formulierte, vielleicht auch nicht. Der Verdacht liegt nahe, dass diese Zusage eine Beruhigungspille war, damit sich die behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger von der Bundesregierung gesehen fühlten. Kurzum: Das BGG wurde auch diesmal nicht an die Anforderungen der UN-BRK angepasst. Man griff wieder zu Aktionsplänen und bastelte ein bisschen am Baurecht herum.
Nun sind wir im Jahr 2021, eine neue Bundesregierung aus SPD, FDP und den Grünen ist im Amt (Ampel-Koalition). Selbstverständlich gibt es einen Koalitionsvertrag. Er enthält eine eindeutige Zielvorstellung zum Thema Barrierefreiheit:
"Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor
allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit
und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und
das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz." Jackpot, jetzt geht es los! Der Plan: Das Kabinett befasst sich bis spätestens Sommer 2025 mit dem Thema. Die Realität: Die Koalition zerbricht bereits 2024.
Im Mai 2025 nimmt die neue Bundesregierung (Union, SPD) ihre Arbeit auf. Im Koalitionsvertrag finden sich Zusagen zur Barrierefreiheit: "Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention ein, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern. Wir entwickeln das Behindertengleichstellungsgesetz weiter, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden. Auch in der Privatwirtschaft wirken wir auf Barrierefreiheit hin." Die Formulierung wirkt wenig ambitioniert, "verbessern" und "hinwirken" sind wolkige Worte, von "erreichen" steht dort nichts. Das sieht in den früheren Koalitionsverträgen jedoch nicht besser aus. Der Eindruck, dass das Erreichen von Barrierefreiheit, die schließlich nicht nur behinderten Menschen zugute käme, sondern Vorteile für alle hätte, für die Bundespolitik weniger wichtig ist, verfestigt sich.
Die Ankündigung, dass sich das Kabinett bis spätestens diesen Sommer mit dem BGG beschäftigen würde, wurde von der aktuellen Bundesregierung übernommen. Der Termin hierfür wurde auf den 6. August 2025 festgesetzt. Doch dann wurde bekannt, dass dieser Punkt von der Tagesordnung gestrichen wurde: Das Innenministerium (Dobrindt, CSU) und das Wirtschaftsministerium (Reiche, CDU) verweigerten ihre Zustimmung, dass sich das Kabinett mit dem Thema beschäftigt. Einen BGG-Entwurf scheint es zu geben, aber keiner der maßgeblichen Verbände hat ihn im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung gesehen. Die Interessenverbände vermuten, dass mit der Verhinderung der BGG-Novelle die privaten Unternehmen geschont werden sollen.
Das Warten setzt sich fort. Meine persönliche Einschätzung ist, dass sich auch die aktuelle Bundesregierung nicht ernsthaft mit dem BGG beschäftigen wird.
Die seit so vielen Jahren in der Kassenschlange wartende Person nimmt sich einen Müsliriegel (= Aktionsplan und ähnliche Maßnahmen ohne rechtliche Verpflichtung) aus der Auslage vor dem Kassenband, damit sie nicht entkräftet zusammenbricht, und wartet weiter.
Nachtrag: Im Juli habe ich über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geschrieben. Das läuft da sicher besser, oder?
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