Plötzlich aufgetaucht: unbekanntes Konto für Masken-Entschädigungen

Bild mit KI erstellt
Ich bin heute auf eine Meldung vom 14. Juli 2026 gestoßen, die mich wirklich sprachlos gemacht hat: Bund zahlt 790 Mio. Euro für Masken-Urteile hieß es in der Überschrift. 

Beim Stichwort "Masken" ahnt man, um wen es geht oder mit wem diese Meldung in Zusammenhang stehen könnte. Und man liegt richtig: Jens Spahn.

Mehrere Bundestagsabgeordnete der Grünen hatten vom Bundesgesundheitsministerium auf eine parlamentarische Anfrage die Auskunft über ein dort als "Vorschusskonto" bezeichnetes Sonderkonto erhalten, auf dem 790 Millionen Euro liegen. Dieses Sonderkonto gehört jedoch nicht zum offiziellen Haushalt des Ministeriums, sondern wird bei der Bundesfinanzverwaltung geführt. Der Titel "Vorschusskonto für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie" weist auf seinen Zweck hin: Mit Beginn der Pandemie hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn im Open-House-Verfahren FFP2-Masken beschafft. Das Verfahren funktioniert so, dass mit allen Bietern, die die vorgegebenen Bedingungen akzeptieren, Verträge abgeschlossen werden. Die wesentliche Bedingung hat die Bieter sicher entzückt: Der Bund in Person von Jens Spahn bot für jede Maske einen Preis von 4,50 Euro an. Dieses Vorgehen war nicht von Überlegung, sondern von Panik geprägt. Aufträge wurden per Chat vom Minister persönlich bestätigt.

So kam es zu Verträgen mit mehr als 530 Firmen, die gemeinsam rund 2 Milliarden Masken liefern sollten. Insgesamt wurden bei dieser und weiteren Beschaffungsrunden zwischen 5,7 und 5,8 Milliarden Masken gekauft, die die benötigte Menge weit überstiegen. Da medizinische Masken nur zeitlich begrenzt verwendet werden dürfen, wurden 3 Milliarden Masken verbrannt.

Zurück zu den ersten 2 Milliarden Masken: Von diesen hatte der Bund lediglich 350 Millionen Stück abgenommen und bezahlt, die Lieferanten blieben auf den restlichen 1,65 Milliarden sitzen. Klar, dass sie das nicht klaglos hingenommen haben: Über 100 Unternehmen verklagten den Bund auf Schadenersatz. Streitwert aller Klagen: 2,3 Milliarden Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Mittlerweile wurden rd. 20 Klagen mit Urteilen oder Vergleichen beendet.

Die Liste der Klagen, die der Bund im Zusammenhang mit den Maskenlieferungen in zweiter Instanz verloren hat, ist lang. Doch der Rechtsweg ist noch nicht ausgeschöpft: Erst nach der Verhandlung beim Bundesgerichtshof Mitte September 2026 wird Klarheit herrschen, ob und in welcher Höhe der Bund Schadenersatz plus Verzugszinsen an die klagenden Firmen zahlen muss. Am 16. September werden in Karlsruhe vier ausgewählte Klagen verhandelt. Experten gehen davon aus, dass dort zugunsten der Kläger entschieden wird. Das Ergebnis der Verhandlung wird richtungsweisend für den ganzen Milliarden-Komplex sein.

Doch wegen zwölf bereits in zweiter Instanz verlorenen Klagen befand sich der Bund in einer schwierigen Lage. Die dort gesprochenen Urteile wurden für "vorläufig vollstreckbar" erklärt, die Lieferanten besaßen einen rechtsgültigen Titel. Wären die o. g. 790 Millionen Euro nicht als Sicherheit hinterlegt worden, hätten die Kläger mithilfe ihrer Anwälte sofort Gerichtsvollzieher in Marsch setzen konnten, um den Millionenbetrag von Konten des Bundes pfänden zu lassen. Dieser Peinlichkeit hat man sich durch die Einrichtung des Schattenkontos entzogen und so den Status Quo bis zur Entscheidung des BGH eingefroren.

Wie gesagt: Die Wahrscheinlichkeit, dass der Bund Schadenersatz leisten muss, ist sehr hoch. Die ohnehin schon stolze Summe von 2,3 Milliarden Euro wird sich jedoch durch die Verzugszinsen deutlich steigern. Nach § 288 Abs. 2 BGB beträgt der Verzugszinssatz bei Geschäften zwischen Unternehmen nicht nur 5 Prozentpunkte, sondern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Basiszinssatz liegt aktuell bei 1,52 %, deshalb beträgt der Verzugszins, der den Lieferanten gezahlt werden muss, 10,52 % - pro Jahr. Zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2024 stand beim Basiszinssatz sogar eine 3 vor dem Komma.

Dazu kommen noch Anwalts- und Prozesskosten, sodass sich eine Gesamtsumme von etwa 3,5 Milliarden Euro ergibt, für die der Bund aufkommen muss. 3,5 Milliarden Euro in einer Zeit, in der von der Bundesregierung Sparpakete geschnürt werden, die einen Großteil der Bürgerinnen und Bürger belasten: gesetzlich Krankenversicherte (GKV-Reform), Alleinerziehende (Senkung des Höchstalters für Unterhaltsvorschuss), Schüler/innen und Studenten/Studentinnen (keine BAföG-Anhebung), Menschen mit Behinderung (Einschränkungen bei der Eingliederungshilfe), junge Eltern (Kürzung beim Elterngeld). Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Das waren jetzt ziemlich viele Zahlen. Problematisch werden sie, weil sich der angerichtete Schaden durch die jahrelange Verzögerungstaktik des Gesundheitsministeriums (auch in der Vorgängerregierung) erhöht hat und jetzt in einer Zeit, in der jede politische Diskussion um Sparmaßnahmen kreist, höchstwahrscheinlich ein riesiges Loch in den Bundeshaushalt reißt. 
Problematisch ist der gesamte Vorgang auch deshalb, weil die Bundesregierung hier kommunikativ sehr zurückhaltend ist. Da bahnt sich ein Milliardendesaster an, aber die Öffentlichkeit hätte nichts davon erfahren, wenn nicht konkret nachgefragt worden wäre.

Der Bund hat für den schlimmsten, aber wahrscheinlichsten Fall einer umfassenden Prozessniederlage über die 790 Millionen Euro hinaus keine Vorsorge getroffen. Dies wurde damit begründet, dass man mit einer entsprechenden Vorsorge eine drohende Niederlage eingestanden hätte.
Der Schaden im zu erwartenden Umfang wäre allerdings vermeidbar gewesen, wenn man bereits die Ergebnisse der ersten Gerichtsverhandlungen ernst genommen und darauf verzichtet hätte, die Prozesse einfach jahrelang laufen zu lassen. Auch die mehrfachen Wechsel des Anwaltsteams haben die Steuerzahler Geld gekostet. All das wäre vermeidbar gewesen.

Statt dessen wird einer politischen Diskussion über die gescheiterte Maskenbeschaffung so weit wie möglich aus dem Weg gegangen. Es wird das Risiko von Ad-hoc-Kürzungen im Bundeshaushalt eingegangen, um den Gerichtsurteilen nachzukommen. Nicht zuletzt setzt die Bundesregierung Vertrauen und Glaubwürdigkeit aufs Spiel, wenn sie den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt, dass an ihnen gespart wird, während für teure politische Fehlleistungen Geld locker gemacht werden kann und niemand dafür die Verantwortung übernimmt.

Leider hat sich dieser Eindruck auch bei mir festgesetzt.




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